Vertiefung: Nachhaltige Stadtentwicklung

Seit der Konferenz von Rio im Jahr 1992 hat das Konzept der Nachhaltigkeit nach und nach Einzug in die Theorie - noch zögerlicher in die Praxis - des Städtebaus gefunden. Nach verschiedenen Folgekonferenzen (Aalborg (1994), Istanbul und Lissabon (1996), Hannover (2000), Johannisburg (2002); vgl. Internet 3) entfalteten sich Nachhaltigkeits-Konzepte und die Lokalen Agenda-Prozesse (LA 21), die sich zum einen vornehmlich bestimmten kleinräumigen und/oder thematischen Entwicklungsoptionen konkreter Standorte widmeten. Zum andern fanden derartige Ansätze auch Eingang in das Denken ganzer Städte (vgl. z.B. das Konzept "Urban 21"; Lutzky et al. 1999) und schließlich auch Regionen (vgl. "Regionale Agenda 21" für das Ruhrgebiet; KVR 2002, S. 16 - 19).

Die Aufgaben der "Nachhaltigen Stadtentwicklung" lassen sich in drei Ansätzen bündeln: eine haushälterische Bodenpolitik, eine stadtverträgliche Mobilitätspolitik und eine vorsorgende städtische Umweltpolitik, wobei soziale und ökonomische Belange zu integrieren sind (BfLR 1996, S. 3). Der Verbindung von sozialen und ökonomischen Belangen misst der KVR/RVR für das Ruhrgebiet zu Recht im Handlungsfeld der "Lokalen Ökonomie" besondere Bedeutung zu (s. Modul "Kompetenzfeldwirtschaft" und KVR 2002).