Vertiefung: Liberalisierung und Differenzierung im Bahnverkehr

Nach der Bahnstrukturreform aus dem Jahr 1994 haben im Juli 2004 der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Nahverkehrszweckverband Niederrhein (NVN) und die Deutsche Bahn AG einen neuen gemeinsamen Verkehrsvertrag unterzeichnet. Dieser legt bis 2018 das Leistungsangebot im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) fest, unter anderem auch, welche Linien des SPNV in Zukunft in den öffentlichen Wettbewerb übergehen. Mehr als die Hälfte der Leistungen der RegionalExpresse (RE) und RegionalBahnen (RB) soll bis dahin europaweit ausgeschrieben werden, ebenso wie das S-Bahn-Netz, das aber bis 2018 weiterhin von der Deutschen Bahn betrieben wird (vgl. Internet 1). Auch die drei nordrhein-westfälischen Nahverkehrszweckverbände - Zweckverband Nahverkehr Rheinland (NVR), der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr - haben sich auf mehr Wettbewerb auf der Schiene in NRW verständigt. Demnach sollen neun Linien mit etwa 18 Mio. Zugkilometer Nahverkehrsleistung europaweit ausgeschrieben und an die leistungsstärksten Anbieter auf dem Markt vergeben werden (vgl. Internet 2). Ab Dezember 2008 wird beispielsweise das private Eisenbahnverkehrsunternehmen Eurobahn die vier Regionalbahnlinien RB40, RB59, RB69 und RB89 übernehmen. Damit ist Eurobahn nach der Deutschen Bahn in NRW bereits der zweitgrößte Anbieter und bundesweit der drittgrößte. Ab Dezember 2009 soll Eurobahn zudem die Linien RE3 und RE13 fortführen (vgl. Internet 3).

Verkehrsverbunde bzw- gemeinschaften im Gebiet des RVR
Quelle: Autorenteam
Das gesamte RVR-Gebiet wird von dem Verkehrsverbund Rhein-Ruhr, der Verkehrsgemeinschaft Ruhr-Lippe (VRL) bzw. dem Zweckverband Ruhr-Lippe (ZRL) und der Verkehrsgemeinschaft Niederrhein (VGN) bzw. dem Nahverkehrs-Zweckverband Niederrhein (NVN) erschlossen.