Vertiefung: Hütten- und Jahrhundertvertrag

Der 1968 geschlossene und 1985 verlängerte Hüttenvertrag sah vor, dass der prognostizierte Bedarf an Steinkohle bis zum Jahr 2000 durch deutsche Steinkohle zu decken war. Der Differenzbetrag zwischen Weltmarktpreis und kostendeckendem Preis für Inlands-Kokskohle wurde zum überwiegenden Teil von der öffentlichen Hand getragen (Internet 2).

Der 1975 geschlossene sog. Jahrhundertvertrag zwischen Bergbau und Elektrizitätswirtschaft schrieb die Stromerzeugung durch Kohle vor anderen Energiequellen fest. Dafür gab es Ausgleichszahlungen. Finanziert wurde diese Regelung nach dem Verstromungsgesetz durch eine Kohlepfennig genannte Verbraucherabgabe in Prozentanteilen der Stromrechnung (Internet 2).