Vertiefung: Demontage

Im Potsdamer Abkommen von 1945 hatten sich die USA, Großbritannien und die UdSSR - Frankreich nahm an dieser Konferenz nicht teil - auf eine gemeinsame Linie in der Behandlung Deutschlands geeinigt. Nach den im Abschnitt "Wirtschaftliche Grundsätze" formulierten Prinzipien sollte das gesamte Produktionspotenzial, das über der Höhe des Friedensbedarfs lag, als Wiedergutmachung für die durch den deutschen Angriffskrieg schwer geschädigten Staaten entweder verwendet oder vernichtet werden. Insgesamt erstellten die Alliierten eine Demontageliste, die 1.800 Anlagen zum Abtransport oder zur Verschrottung vorsah.
Die Unsicherheit über den Umfang der Demontage verzögerte den Neuaufbau. Alle schwerindustriellen Unternehmen, die an der Produktion von Rüstungsgütern beteiligt waren, hatten erhebliche Eingriffe zu erwarten.
Eine endgültige Entscheidung über den Abbau von Anlagen erhielten viele Ruhrgebietsunternehmen erst, nachdem die Außenminister der Westmächte im Zusammenhang mit der Verabschiedung des "Ruhrstatuts" im April 1949 ein abschließendes "Abkommen über verbotene und beschränkte Industrien" getroffen hatten. Zu dieser Zeit setzte bereits die Förderung der deutschen Wirtschaft durch den Marshallplan ein.
Eine Demontage von 1.800 Anlagen konnten die Besatzungsmächte deshalb nicht mehr rechtfertigen. Aber selbst deren Reduzierung auf 640 Anlagen erschien der Bevölkerung immer noch mehr als ungerechtfertigt. Letztlich schädigte dies aber die volkswirtschaftliche Leistungsfähigkeit nicht. Ganz im Gegenteil: In Verbindung mit speziellen Krediten, die Bund und Länder den Unternehmen für Demontagefolgen gewährten, wirkte der Abbau von Produktionsanlagen sogar stimulierend auf die Neustrukturierung und Modernisierung der Produktion.
Mit dem Petersberger Abkommen 1949 wurden die Demontagen in NRW gestoppt. Viele kleinere Betriebe und die wertvollsten Produktionsanlagen wurden so vor dem Abbau bewahrt.