Verursacherprinzip

In der Umweltpolitik praktizierter Grundsatz, nach dem diejenigen Produzenten bzw. Konsumenten für Umweltschäden wie Kontaminationen aufkommen müssen, die sie verursachen. Dieses Prinzip trägt zu einer volkswirtschaftlich sinnvollen und zugleich ressourcenschonenden Nutzung bei. Im Gegensatz dazu existiert das Gemeinlastprinzip.

Quelle: nach Leser, Hartmut (Hrsg.) (1997): Diercke Wörterbuch Allgemeine Geographie. S.30, München, Braunschweig: Westermann dtv