Ruhrstatut

Im Jahr 1949 von Großbritannien, Frankreich, den USA und den Beneluxstaaten verabschiedetes Abkommen, "das die europäische Sicherheit gewährleisten und die wirtschaftliche Zusammenarbeit der europäischen Staaten fördern sollte" (Harenberg 1997, S. 467 f). Durch die eingerichtete internationale Ruhrbehörde sollte die Kontrolle der deutschen Kohle- und Stahlproduktion an der Ruhr erfolgen.

Quelle: nach Harenberg, B. (Hrsg.) (1997): Chronik des Ruhrgebietes. Dortmund: Chronik-Verlag