Mantelfaktor

"Faktor, mit dem die Zahl der Beschäftigten eines Standortes multipliziert werden muß, um die Mantelbevölkerung errechnen zu können. Der Mantelfaktor liegt, je nach Art des Betriebes oder Standortes, meist zwischen 2 und 3." Die Mantelbevölkerung ist die "1. Mindestbevölkerung im Einzugsbereich eines zentralen Dienstes, die notwendig ist, um eine Kapazitätsauslastung bzw. rentablen Betrieb zu gewährleisten. - 2. [Die] Bevölkerung, die von einem Unternehmen oder allgemein von einem Wirtschaftsstandort abhängig ist, ohne direkt dort beschäftigt zu sein. Im wesentlichen handelt es sich bei der Mantelbevölkerung um die wirtschaftlich abhängigen Familienangehörigen der Beschäftigten."

Quelle: Leser, Hartmut (Hrsg.) (1997): Diercke Wörterbuch Allgemeine Geographie. München, Braunschweig: Westermann dtv, S. 492