Industriepark / Gewerbepark

Zusammenhängendes, in sich geschlossenes Areal zur Ansiedlung von Industrie- und Gewerbebetrieben. Der Park weißt eine umfangreiche infrastrukturelle Ausstattung auf (Straßen, Ver-/Entsorgungseinrichtungen, Kantine, Wachdienst ...) und wird von einer staatlichen oder privaten Trägergesellschaft verwaltet. Wird als Instrument der Standortlenkung eingesetzt.

Quelle: nach Leser, Hartmut (Hrsg.) (1997): Diercke Wörterbuch Allgemeine Geographie. München, Braunschweig: Westermann dtv, S.345