Entwicklungsprogramm Ruhr 1968 - 1973

Nachdem in den 1950er und in der ersten Hälfte der 1960er Jahre der Wiederaufbau und die Schaffung von Wohnraum sowie Gewerbe- und Industriebetrieben (in NRW) im Vordergrund gestanden hatten, rückte ab Mitte der 1960er Jahre mehr und mehr auch die planerische Vorsorge für andere Grundbedürfnisse der Menschen in den Blick. Neben der Planung anderer Einrichtungen der öffentlichen Infrastruktur galt es, vor allem im Verdichtungsgebiet zusätzliche Erholungsflächen und Sportanlagen zu schaffen.

Am 5. März 1968 beschloss die Landesregierung NRW das Entwicklungsprogramm Ruhr 1968 - 1973, einen mittelfristigen Handlungsplan zur Verbesserung der öffentlichen Grundausstattung im Ruhrgebiet. Zu den zahlreichen dort genannten Vorhaben gehörten auch Maßnahmen zum Ausbau der regionalen Erholungseinrichtungen. Besonders hervorzuheben ist die Schaffung von Revierparks und Freizeitzentren. Leitvorstellung war, möglichst vielfältige Einrichtungen an gut erreichbaren Standorten zu bündeln.

Quelle: Landesregierung Nordrhein-Westfalen (Hrsg.) (1968): Entwicklungsprogramm Ruhr 1968 - 1973. Düsseldorf.