Altlastensanierung

Durchführung von Maßnahmen, durch die sichergestellt wird, dass von der Altlast nach der Sanierung keine Gefahr für das Leben und die Gesundheit des Menschen sowie keine Gefährdung für die belebte und unbelebte Umwelt im Zusammenhang mit der vorhandenen oder geplanten Nutzung des Standortes ausgehen. Nach der Sanierung beginnt die Baureifmachung, also Erschließung (Straßen, Kanalisation...) und Baugrundverbesserung, um die Nachnutzung zu ermöglichen.

Quelle: nach Sachverständigenrat für Umweltfragen 1990