Ballungskern und Ballungsrandzone

Im Landesentwicklungsprogramm von 1974 und im Landesentwicklungsplan I/II 1979 des Landes Nordrhein-Westfalen (aktualisiert als LEP NRW 1995) wurden die größeren Verdichtungsgebiete des Landes in Ballungskerne und Ballungsrandzonen gegliedert. (?) Ballungskerne wurden als Gebiete städtischer Siedlungsstruktur definiert, deren durchschnittliche Bevölkerungsdichte 2.000 Einw./km² übersteigt oder in absehbarer Zeit übersteigen wird und deren Flächengröße wenigstens 50 km² beträgt; Ballungsrandzonen wurden abgegrenzt als Gebiete, die sich an die Ballungskerne anschließen und eine durchschnittliche Bevölkerungsdichte von etwa 1.000 bis 2.000 Einw./km² aufweisen oder in absehbarer Zeit aufweisen werden. Problematisch ist unter den zugrunde gelegten, im Landesentwicklungsprogramm in keiner Weise begründeten Schwellenwerten insbesondere der Wert 50 km² für die Mindestgröße einer Gemeinde. Gesondert ausgewiesen wurden sog. Solitäre Verdichtungsgebiete (Münster, Bielefeld, Paderborn, Siegen). Der Begriff Solitäres Verdichtungsgebiet leitet sich ab aus der schon in den 1960er Jahren in der Raumforschung benutzten Bezeichnung "Solitärstadt".

Quelle: Heineberg, H. (Hrsg.) (2000): Grundriß Allgemeine Geographie: Stadtgeographie. Paderborn: Schöningh, S. 57