Freiraumfunktionen

Ursprünglich wurde Freiraum im negativen Sinne umschrieben: Flächen waren "frei von ..." etwa Bebauung oder Versiegelung. Treffender scheint demgegenüber eine positive Begriffsbestimmung zu sein, die auf eine Funktionsbeschreibung abzielt: Flächen sind "frei für ...". Diese Funktionsbestimmung ist Voraussetzung für freiraumpolitische Maßnahmen.

Bereits 1915 setzte sich M. Wagner mit der Problematik städtischer Freiflächen auseinander und entwickelte ein System, welches die Grundbausteine städtischer Freiräume darstellt. Dabei unterscheidet Wagner die Funktionen der Feiräume zum einen nach dem "Dekorativen Grün", zum anderen nach dem "Sanitären Grün". Sanitäres Grün umfasse alle Grünanlagen und Grünflächen, die auf die Gesundheit des Menschen fördernden Einfluss haben und lasse sich seinerseits weiter differenzieren nach Daseinswert (Luftspeicher/Luftverbesserer) sowie Nutzwert (Spiel-/ Sportplätze/Parkanlagen). Den Nutzwert operationalisiert Wagner in einem weiteren Schritt, in dem er die Freiräume in Nutzergruppen unterteilt (nach Selle 2000).

An dieser Funktionszuordnung von Freiräumen , die in erster Linie ökologische und soziale Aspekte beinhaltet, orientiert sich im Grundsatz auch die gegenwärtige städtische Freiflächenplanung, so auch das Konzept von Nohl (nach Selle 2000) aus dem Jahre 1983.
Freiraumfunktionen nach Wagner, Nohl und Selle im Vergleich
Quelle: Autorenteam, verändert nach Selle 2000