Aufgabenbereiche der Freiraumpolitik

Ziel einer Freiraumpolitik darf heute nicht mehr allein die Sicherung und Entwicklung von Freiräumen sein, sondern sie muss einen Beitrag zur nachhaltigen Stadt- und Regionalentwicklung leisten: Oberstes Ziel ist der sparsame Umgang mit Grund und Boden. Als Stichworte sind 'Kompakte Stadt' (s. Thema "Stadtentwicklung"), Doppelte Innenentwicklung und Zwischenstadt zu nennen. Die Prämisse hierbei ist nicht mehr "Siedlung oder Freiraum", sondern "Siedlung und Freiraum".
Während die Sicherung von Freiraum als klassische Aufgabe der Freiraumpolitik zu sehen ist, rückt im Zuge der Nachhaltigkeitsdebatte die Reduzierung des Flächenverbrauchs zunehmend in den Vordergrund. Vernachlässigt wird jedoch in der Regel der qualitative Aspekt.
Als "Jahrhundertchance" der Stadtentwicklung im Ruhrgebiet kann die Reaktivierung brachgefallener (innerstädtischer) Industrieflächen gesehen werden. Auf Basis der Faustformel "50 % Siedlungsfläche und 50 % Grün" sollte eine Umnutzung dieser Brachflächen stattfinden, wobei ein Nebeneinander von Wohnen, Dienstleistung, Gewerbe, Einzelhandel und Freizeit anzustreben ist (Selle 2000).
Für eine möglichst nachhaltige Freiraumgestaltung sind die "Inwertsetzung" bzw. die "Qualifizierung" der Freiräume unverzichtbare Grundlagen. Folgende Elemente sind dabei von Bedeutung:
  • In den Köpfen aller Beteiligten müssen neue Landschaftsbilder entstehen und vermittelt werden.
  • Freiräume müssen erschlossen und vernetzt werden.
  • Die Freiräume sollten schon während ihrer Entwicklung gepflegt werden und nicht erst, wenn alles "gebaut" sei (Selle 2000, S. A44).